Verpflichtend: Impfung mit einem von der griechischen Regierung zugelassenen COVID-19-Impfstoff oder ein COVID-19-Genesungszertifikat für alle Gäste ab 12 Jahren. Sollten Sie gerade erst die Grundimmunisierung mit einem Impfstoff erhalten haben, für den eine Einzel- oder Doppeldosis erforderlich ist, müssen vor Ihrer Kreuzfahrt mindestens 14 Tage seit Verabreichung der letzten erforderlichen Impfdosis vergangen sein. Für die sofort wirksame Auffrischungsimpfung ist dies nicht erforderlich.

Gültigkeit der Impfbescheinigungen: 9 Monate, danach ist eine Auffrischungsimpfung erforderlich, um die Gültigkeit der Impfbescheinigung für alle Gäste ab 18 Jahren aufrechtzuerhalten.

Gültigkeit von COVID-19-Genesungszertifikaten: 6 Monate.

Gemäß den vom griechischen Gesundheitsministerium festgelegten Kreuzfahrtrichtlinien müssen die Zertifikate die folgenden Standards erfüllen:

Impfausweise: Ein gültiges digitales COVID-19-Zertifikat (DCC) oder Zertifikat/Dokument mit den folgenden Informationen: (a) Name: Nachname(n) und Vorname(n); (b) Geburtsdatum; (c) Krankheit oder Erreger; (d) Impfung/Prophylaxe; (e) Impfstoff; (f) Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Impfstoffen oder Hersteller; (g) Anzahl bei einer Reihe von Impfungen/Dosen; (h) Datum der Impfung in Form der Angabe des Datums der letzten erhaltenen Dosis; (i) Land der Impfung; (j) Zertifikatsaussteller; (k) eine eindeutige Zertifikatskennung oder andere Mittel zur Validierung der Impfung, wie z. B. Kontaktinformationen, um mit dem Gesundheitsdienstleister oder der medizinischen Einrichtung, in der das Zertifikat ausgestellt wurde, Kontakt aufzunehmen, oder die Website des Impfregisters.

COVID-19-Genesungszertifikat: Ein gültiges digitales COVID-19-Zertifikat (DCC) oder ein Dokument/Zertifikat, das von einer zuständigen Behörde ausgestellt wurde und die folgenden Datenfelder enthält: (a) Name: Nachname(n) und Vorname(n); (b) Geburtsdatum; (c) Krankheit oder Erreger, von der/dem die jeweilige Person genesen ist; (d) Datum des ersten positiven Testergebnisses; (e) Mitgliedsstaat der Prüfung; (f) Zertifikatsaussteller; (g) Zertifikat gültig ab; (h) Zertifikat gültig bis; (i) eine eindeutige Zertifikatskennung oder andere Mittel zur Validierung des Genesungsnachweises, wie z. B. Kontaktinformationen, um mit der ausstellenden Behörde Kontakt aufzunehmen.

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