Bedingungen von Shorex

BEDINGUNGEN FÜR LANDAUSFLÜGE

(BITTE LESEN SIE SICH DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE EINE BUCHUNG VORNEHMEN)

In diesen Bedingungen sind Konditionen festgelegt, zu denen Landausflüge zum Verkauf angeboten werden; sie sind die Grundlage, auf der ein Vertrag für Landausflüge abgeschlossen wird.

Einige Ausflüge sind sehr beliebt; darum kann deren Verfügbarkeit nicht immer garantiert werden. Eine frühzeitige Buchung empfiehlt sich, um Enttäuschungen zu vermeiden. Wir freuen uns, allen unseren Gästen eine Palette von Landausflügen anbieten zu können.

RESERVIERUNGEN: Alle Gäste werden eingeladen, beliebige Landausflüge zu buchen. Es ist jedoch besonders darauf hinzuweisen, dass die Teilnahme an bestimmten Landausflügen für Personen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund nicht ausreichender/ungeeigneter Dienstleistungen an Land, z. B. das Fehlen von Rampen und sonstigen geeigneten Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität etwaigen Beschränkungen unterliegen kann.
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Ausschiffung von Gästen in bestimmten Häfen in manchen Fällen mit Hilfe von kleinen Booten erfolgt.
Aus diesem Grund müssen Sie zum Zeitpunkt der Buchung alle Behinderungen oder Gesundheitszustände bekanntgegeben haben, die Ihre Teilnahme oder die Teilnahme anderer Personen aus Ihrer Gruppe an Ausflügen beeinträchtigen können. Wir übernehmen keine Verantwortung in Bezug auf sämtliche von uns verkauften Landausflüge, wenn uns wichtige Informationen über die Teilnahmefähigkeit von Ihnen oder Personen aus Ihrer Gruppe zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekanntgegeben wurden.

PREIS UND REISEROUTE: : Preise für Landausflüge können sich ändern und können gelegentlich von den veröffentlichten Tarifen abweichen. Diese Änderungen können aufgrund unerwarteter Erhöhungen der Beförderungskosten, Vereinbarungen an Land und/oder erheblicher Wechselkursschwankungen vorkommen. Reiserouten können sich je nach örtlichen Gegebenheiten und/oder aufgrund unvorhergesehener Probleme in Bezug auf die Zeitplanung am Tag des Ausflugs ebenfalls ändern. Alle angegebenen Zeiten sind annähernd.

PREISE, DIE IN FREMDEN WÄHRUNGEN ANGEGEBENEN SIND: Da die Bordwährung der Euro ist, sind jene Preise für Landausflüge, die in Pfund Sterling und USD angegeben sind, nur unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise je nach Euro-Wechselkurs des jeweiligen Schiffs anzupassen. Sämtliche Preise beruhen auf jenen Tarifen, die zum Zeitpunkt der Kalkulation gelten und können ohne Vorankündigung jener Preisänderungen vor Beginn des Landausflugs erhöht werden.

PREISE FÜR KINDER: Preise für Kinder gelten für Kinder über 2 Jahre, die jedoch noch nicht älter als 12 Jahre alt sind.

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN: Nicht genutzte Tickets für Landausflüge können NICHT ERSTATTET werden.

Stornierungen werden nach Ablauf der Buchungsfrist für jeden Ausflug (der im Tagesprogramm angegeben ist oder bei der Verkaufsstelle für Landausflüge überprüft werden kann) nicht akzeptiert.

RÜCKERSTATTUNG:ist nur bei Vorlage einer Bescheinigung des Schiffsarztes möglich. Gehbehinderte Gäste sollten ein Mitglied des Teams für Landausflüge vor der Buchung in Bezug darauf konsultieren, welcher Ausflug für sie am besten geeignet ist.

BEFÖRDERUNG: Gäste dürfen nicht vergessen, dass die Beförderungsstandards auf der ganzen Welt unterschiedlich sind; darum ist es in seltenen Fällen möglich, dass in einigen Häfen Reisebusse über keine Klimaanlagen verfügen.

MINDESTANZAHL VON GÄSTEN UND DIENSTLEISTUNGEN VON REISEFÜHRERN: :Für die Durchführung jedes Ausflugs sind in der Regel mindestens 30 Teilnehmer erforderlich (obwohl für einige Ausflüge mehr als 30 Teilnehmer erforderlich sind).
Nach Möglichkeit werden alle Anstrengungen unternommen, damit der Anbieter geschulte Reiseführer in der gewünschten Sprache auf Grundlage der vorstehend erwähnten Mindestteilnehmerzahl zur Verfügung stellt.
Sollte eine gewünschte Sprache nicht verfügbar sein, werden wir uns bemühen, Dienstleistungen des bordeigenen Personals für Landausflüge anzubieten, falls dies möglich ist, das gerne in die jeweilige Sprache übersetzen wird. Allerdings sind die Mitarbeiter für Landausflüge keine professionellen Dolmetscher und wir haften nicht für etwaige Fehler, die den Mitarbeitern für Landausflüge unterlaufen.
Gibt es nicht mindestens 30 Teilnehmer, die dieselbe Sprache sprechen, so können wir einen zweisprachigen Bus mit einem Reiseführer organisieren, der zwei Sprachen spricht, vorausgesetzt dass es mindestens 15 Gäste pro Sprache gibt.
Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; in jenen Fällen, in dem ein Ausflug storniert wird, hat der Gast lediglich nur Anspruch auf Erstattung des Preises für den Ausflug. Bei Fragen in Bezug auf die vorstehend genannten Informationen wenden Sie sich bitte an das Team für Landausflüge, das Ihnen gerne weiterhilft.
Zu beachten ist jedoch, dass sich die Verkaufsstelle für Landausflüge das Recht vorbehält, etwaige Ausflüge zu annullieren und Gäste darüber entsprechend zu informieren, falls die Mindestteilnehmerzahl für deren Durchführung nicht erreicht wurde (gemäß den Buchungsbedingungen beträgt die zu erreichende Mindestzahl 30 Teilnehmer).

RAUCHVERBOT: Leider können wir keine Raucherzone in den Reisebussen bereitstellen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und werden uns wann immer möglich bemühen, regelmäßige Raucherpausen zu organisieren, damit Raucher außerhalb der Reisebusse rauchen können.

EINKÄUFE: Bei bestimmten Landausflügen ist ebenfalls auf Wunsch eine Zeit für Einkäufe vorgesehen. Da Ausflüge primär nicht für Einkäufe gedacht sind, ist diese Zeit jedoch begrenzt. Wenn Einkäufe mit inbegriffen sind, müssen sich Gäste den Treffpunkt und die Treffzeit merken und sollten stets pünktlich sein, damit andere Gäste, die am Ausflug teilnehmen, keinen unnötigen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten ausgesetzt werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaige Probleme mit erworbenen Waren.

MASSGESCHNEIDERTE AUSFLÜGE: Möglicherweise können Sie Sonderausflüge oder maßgeschneiderte Landausflüge buchen, die Ihren individuellen Bedürfnissen, bzw. den Bedürfnissen Ihrer Gruppe entsprechen, wenn Sie an gewöhnlichen, im Angebot erhältlichen Landausflügen nicht teilnehmen möchten. Diese Ausflüge reichen von privaten Touren bis hin zu Ausflügen, die auf ganz anderen Reiserouten als gewöhnliche Ausflüge durchgeführt werden. Diese Ausflüge können für einzelne Gäste und/oder Gruppen organisiert werden.

MINDERJÄHRIGE:Minderjährige, die an jenen Landausflügen teilnehmen, müssen stets von einem Elternteil, einem gesetzlichen Vormund oder einem durch den Elternteil oder den gesetzlichen Vormund benannten Erwachsenen begleitet werden.

Weder Mitarbeiter der Gesellschaft, die das Schiff besitzt, noch deren Vertreter ist es gestattet, mit der Begleitung einer minderjährigen Person beauftragt zu werden.

TREFFPUNKTE UND ZEITEN: Der Beginne für alle Ausflüge hängt von der Ankunft des Schiffs im Hafen ab.

Gäste sollten beachten, dass das Schiff nicht verpflichtet ist, auf einen Gastes zu warten, der von den Behörden in Gewahrsam genommen wurde, und dass der Gastes den Beförderer und die Reeder für sämtliche Geldbußen, Verzögerungen oder sonstige Kosten entschädigen muss, die dem Beförderer oder dem Reeder dadurch entstehen.

ÄNDERUNGEN AN DEN AUSFLÜGEN :können aufgrund von örtlichen Gepflogenheiten, Ferien und aus anderen Gründen, die zum Zeitpunkt der Drucklegung nicht bekannt waren, ohne Vorankündigung vorgenommen werden. Hafenzeiten können sich ohne Vorankündigung ändern.

SICHERHEIT: Bitte passen Sie auf Taschendiebe auf und kümmern Sie sich stets um ihre persönlichen Sachen. Lassen Sie keine Wertgegenstände im Reisebus liegen. Tragen Sie keine Wertgegenstände unnötig mit, wenn Sie an Land gehen.

EMPFOHLENE KLEIDERORDNUNG:Bedecken Sie Ihre Knie und Schultern, wenn Sie religiöse Gebäude besuchen. Der Eintritt kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie unangemessen gekleidet sind. Gewisse archäologische Stätten haben Stufen und einen unebenen Boden. Bitte tragen Sie bequeme Kleidung und gute Wanderschuhe.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN – BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN

Wir übernehmen keinerlei Haftung, bzw. Verantwortung für Landausflüge, die wir nicht verkauft haben. Landausflüge werden durch unabhängige Auftragnehmer durchgeführt, die ihrerseits Dienstleistungen von örtlichen Anbietern in Anspruch nehmen können.
Wir sorgen dafür, dass alle von uns verkauften Ausflüge durch die jeweiligen Anbieter von Ausflügen durchgeführt werden. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für etwaige Handlungen, bzw.
Unterlassungen des Anbieters von Ausflügen. Bitte beachten Sie, dass wir in Bezug auf alle Ausflüge für etwaige Verluste, Schäden oder Verletzungen, die Sie erleiden, nicht verantwortlich sind, es sei denn, jene Verluste, Schäden oder Verletzungen entstehen infolge einer Verletzung gesetzlicher Pflichten durch uns.
Wir werden den Anbieter von Ausflügen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis auswählen, allerdings übersteigt unsere Haftung unter keinen Umständen jene Haftung des Anbieters von Ausflügen.
Wir werden uns stets darum bemühen, seriöse und kompetente örtliche Anbieter zu beauftragen, die alle geltenden lokalen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Normen einhalten. Standards bezüglich der Sauberkeit von Unterkünften und der Beförderung können je nach Land variieren.
Bei Beschwerden oder Beanstandungen eines Gastes gilt der Vertrag für den Landausflug mit dem Gast als erfüllt, wenn lokale Gesetze und Vorschriften in vollem Umfang eingehalten wurden, unbeachtet des Gastvertragsrechts, das auf dessen Kreuzfahrt Anwendung findet.
Wir übernehmen keine Haftung für eine mangelhafte Erfüllung oder Verletzungen, die ganz auf das Verschulden des Gastes oder anderer Personen aus seiner Gruppe, eine unvorhergesehene Handlung oder Unterlassung eines Dritten, der mit der Erbringung der Leistungen im Rahmen des bereitzustellenden Landausflugs nichts zu tun hat, und/oder außergewöhnliche und unvorhergesehene Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs und/oder des Einflussbereichs des jeweiligen Anbieters zurückzuführen sind, deren Folgen selbst bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vorhergesehen oder vermieden werden können.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND PFLICHTEN: Sämtliche Tickets, Quittungen, Gutscheine und Verträge werden gemäß aller entsprechenden Bedingungen ausgestellt, zu denen jene Beförderungsmittel, Unterkünfte und sonstige Dienstleistungen im Rahmen von Landausflügen angeboten und bereitgestellt werden.
Durch die Annahme jener Tickets, Quittungen, Gutscheine und Verträge stimmen Sie den Bedingungen zu. Für alle Beförderungen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftung einschränken oder ausschließen.
Sie sind ausdrücklich Inhalt dieser Bedingungen. Für alle Landausflüge gilt das Recht jenes Landes, in dem jene Landausflüge durchgeführt werden; alle Streitigkeiten werden an den Gerichten dieses Landes beigelegt.
Der Anbieter von Landausflügen behält sich das Recht vor, beliebige Personen von einem Ausflug auszuschließen, wenn das Verhalten dieser Personen nach seiner Ansicht für die Interessen, den Komfort, die Sicherheit oder das Wohlbefinden der ganzen Gruppe nachteilig oder damit nicht vereinbar wäre, wenn diese Personen den Ausflug unternimmt.
Die Mitnahme von kulturellen Gegenständen als Souvenir ist streng verboten und wird in Übereinstimmung mit örtlichen Gesetzen geahndet.

Diese Bedingungen gelten für alle Landausflüge.